Barbara Carl
Dr.iur. Rechtsanwältin
Mediatorin FH
Anwalts+Mediations
          Praxis
Alte Landstr. 335
CH-8708 Männedorf

Tel.   +41 44 536 57 64
b.carl@barbaracarl.ch




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  Fairnesskontrolle
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  Juristisch ausgebildete Mediatoren und Mediatorinnen orientieren in einem Mediationsverfahren lediglich objektiv über das Recht. Sie nehmen selber keine Beurteilung der Prozesschancen einer beteiligten Partei vor, weil sie sonst ihre Allparteilichkeit und Neutralität verlieren würden. Als Begleitung während und immer vor Abschluss einer verbindlichen Regelung ist deshalb zu empfehlen, einen aussenstehenden Anwalt oder eine solche Anwältin beizuziehen, um eine Fairnesskontrolle der getroffenen Regelung vorzunehmen. Diese haben mit Vorteil eine Mediationsausbildung.

Verfügt der Mediator oder die Mediatorin über keine juristische Ausbildung, so ist in Bezug auf Rechtsfragen in jedem Fall eine entsprechend ausgebildete Fachperson zu konsultieren.

Zu einer Fairnesskontrolle gehören u.a.:
  • Parteiberatung, welche Rechte und Prozesschancen
    in einem Prozess gegeben wären

  • Prüfung, welche Rechte in der Mediationsvereinbarung
    berücksichtigt wurden

  • Prüfung, ob allfällige Rechtsnachteile durch andere
    Vorteile aufgewogen werden

  • Hinweise auf weitere Punkte oder Rechtsinstitute,
    welche sinnvollerweise in die Mediation einbezogen
    werden können

  • Prüfung, ob kein Rechtsverstoss vorliegt


                                                                          

 

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