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Juristisch
ausgebildete Mediatoren und Mediatorinnen orientieren in einem Mediationsverfahren
lediglich objektiv über das Recht. Sie nehmen selber keine Beurteilung
der Prozesschancen einer beteiligten Partei vor, weil sie sonst ihre Allparteilichkeit
und Neutralität verlieren würden. Als Begleitung während und immer vor Abschluss einer verbindlichen
Regelung ist deshalb zu empfehlen, einen aussenstehenden Anwalt oder eine solche Anwältin
beizuziehen, um eine Fairnesskontrolle der getroffenen Regelung
vorzunehmen. Diese haben mit Vorteil eine Mediationsausbildung.
Verfügt der Mediator oder die Mediatorin über keine juristische
Ausbildung, so ist in Bezug auf Rechtsfragen in jedem Fall eine entsprechend
ausgebildete Fachperson zu konsultieren.
Zu einer Fairnesskontrolle gehören u.a.: |
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- Parteiberatung, welche Rechte und Prozesschancen
in einem Prozess gegeben wären
- Prüfung, welche Rechte in der
Mediationsvereinbarung
berücksichtigt wurden
- Prüfung, ob allfällige Rechtsnachteile
durch andere
Vorteile aufgewogen werden
- Hinweise auf weitere Punkte oder Rechtsinstitute,
welche sinnvollerweise in die Mediation einbezogen
werden können
- Prüfung, ob kein Rechtsverstoss
vorliegt
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